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Digitalisierung: Mitbestimmung

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Digitales Facility Management mit Mitbestimmung

Digitales Facility Management mit Mitbestimmung

Die Digitalisierung ist ein zentraler Treiber für Innovationen im Facility Management (FM). Sie umfasst den Einsatz moderner Technologien, um Prozesse zu automatisieren, Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Im Zentrum stehen dabei Lösungen wie CAFM-Systeme, IoT-Plattformen, Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützte Analysen. Während die Digitalisierung erhebliche Vorteile bietet, berührt sie auch grundlegende Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden und des Betriebsrats, insbesondere bei Veränderungen von Arbeitsprozessen, Datenschutz und der Einführung neuer Technologien. Der Betriebsrat hat eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass neue Technologien sozialverträglich, transparent und rechtssicher eingeführt werden. Durch frühzeitige Einbindung, klare Betriebsvereinbarungen und umfassende Schulungen können die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden, ohne die Rechte der Mitarbeitenden zu beeinträchtigen.

Was bedeutet Digitalisierung im Facility Management?

Definition

  • Automatisierung von Prozessen: Automatische Wartungsplanung, digitale Flächenverwaltung.

  • Integration von Datenquellen: Zentralisierung aller gebäuderelevanten Informationen.

  • Echtzeitüberwachung: Einsatz von Sensoren und IoT-Geräten zur Überwachung von Energieverbrauch, Raumklima und Anlagenzustand.

  • Transparenz: Verbesserte Nachvollziehbarkeit und Kontrolle durch digitale Dokumentation.

Anwendungen

  • CAFM-Systeme: Zentrale Datenplattformen zur Verwaltung von Flächen, Anlagen und Ressourcen.

  • IoT: Einsatz vernetzter Geräte zur Erfassung von Echtzeitdaten, z. B. für Energie- oder Raumnutzungsanalysen.

  • BIM: Digitalisierte Gebäudemodelle für die Planung, den Betrieb und die Instandhaltung.

  • Künstliche Intelligenz: Analyse großer Datenmengen zur Optimierung von Prozessen und Vorhersage von Wartungsbedarfen.

  • Mobile Lösungen: Apps für Wartung, Reinigungsmanagement und Kommunikation.

Digitaler Technologien

Die Einführung digitaler Technologien verändert Arbeitsprozesse und hat oft direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, diese Veränderungen mitzugestalten und die Interessen der Belegschaft zu wahren.

Relevante rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Mitarbeitenden geeignet sind.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Datenschutz- und Arbeitsschutzvorschriften.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei geplanten baulichen Änderungen, die digitale Technologien einbeziehen.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten und Transparenz bei der Datennutzung.

Mögliche Auswirkungen

  • Veränderung von Arbeitsprozessen: Neue Technologien können Aufgaben automatisieren, bestehende Tätigkeiten verändern oder erfordern neue Kompetenzen.

  • Überwachungspotenzial: Digitale Systeme, die Daten erfassen (z. B. Zutrittszeiten, Raumnutzung), könnten potenziell zur Leistungskontrolle genutzt werden.

  • Datenschutzrisiken: Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten können die Rechte der Mitarbeitenden beeinträchtigen.

Einführung neuer Technologien

  • Frühzeitige Information: Der Betriebsrat muss bereits in der Planungsphase über geplante digitale Projekte informiert werden.

  • Pilotprojekte: Testphasen können helfen, die Auswirkungen neuer Technologien auf die Arbeitsorganisation und Datenschutzfragen zu bewerten.

  • Betriebsvereinbarungen: Klärung von Einsatzbereichen, Zugriffsrechten und Datenschutzmaßnahmen.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck genutzt werden.

  • Anonymisierung: Wo möglich, sollten personenbezogene Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden.

  • Transparenz: Mitarbeitende müssen wissen, welche Daten erfasst werden und wie sie verwendet werden.

Veränderungen der Arbeitsorganisation

  • Automatisierung: Sicherstellung, dass die Automatisierung von Prozessen nicht zu einer Überlastung der verbleibenden Tätigkeiten führt.

  • Schulungen: Mitarbeitende müssen für den Umgang mit neuen Technologien geschult werden.

  • Neue Kompetenzanforderungen: Einführung von Qualifizierungsprogrammen, um Mitarbeitende auf veränderte Anforderungen vorzubereiten.

Überwachungsrisiken

  • Potenzial zur Leistungskontrolle: Systeme, die Arbeitszeiten, Tätigkeiten oder Bewegungsprofile erfassen, könnten zur Überwachung missbraucht werden.

Beispiel:

  • Sensoren zur Raumnutzung dürfen keine Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Mitarbeitender zulassen.

Regelung durch den Betriebsrat:

  • Der Betriebsrat kann sicherstellen, dass Überwachungsfunktionen ausgeschlossen werden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Systemzweck: Definition der Anwendungsbereiche, z. B. Instandhaltung, Flächenmanagement.

  • Ausschluss von Überwachungsfunktionen.

Datenschutz:

  • Regelungen zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten.

  • Maßnahmen zur Anonymisierung und Löschung personenbezogener Daten.

Zugriffsrechte:

  • Festlegung, wer auf welche Daten zugreifen darf.

  • Protokollierung von Zugriffen auf sensible Daten.

Schulungen und Qualifikationen:

  • Verpflichtung zur Schulung aller betroffenen Mitarbeitenden.

  • Unterstützung bei der Weiterbildung für neue Kompetenzanforderungen.

Evaluation:

  • Regelmäßige Überprüfung der Technologie auf Effizienz, Datenschutz und soziale Verträglichkeit.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Einhaltung von BetrVG und DSGVO.

  • Transparenz: Schaffung von Vertrauen durch klare Regelungen.

  • Soziale Verträglichkeit: Sicherstellung, dass Digitalisierung Mitarbeitenden nicht schadet.

Einführung eines IoT-Systems

  • Problem: Sensoren zur Überwachung von Raumklima und Energieverbrauch könnten auch Bewegungsdaten erfassen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert, dass Sensoren nur anonymisierte Daten sammeln und keine personenbezogenen Profile erstellt werden.

Automatisierte Zeiterfassung

  • Problem: Eine automatisierte Zeiterfassung könnte zur Leistungskontrolle genutzt werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass die Daten nur für die Gehaltsabrechnung genutzt werden und nicht länger als nötig gespeichert werden.

Nutzung mobiler Apps

  • Problem: Mobile Anwendungen für Wartungsarbeiten erfassen GPS-Daten.

  • Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass GPS-Tracking deaktiviert wird oder die Nutzung der Apps freiwillig bleibt.

Akzeptanz bei den Mitarbeitenden

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten neue Technologien als Kontrollinstrument wahrnehmen.

  • Lösung: Transparente Kommunikation über Ziele und Nutzen der Digitalisierung.

Datenschutz

  • Herausforderung: Erfassung großer Datenmengen birgt Risiken für den Schutz personenbezogener Daten.

  • Lösung: Einführung eines robusten Datenschutzkonzepts und regelmäßige Audits.

Kompetenzentwicklung

  • Herausforderung: Mitarbeitende müssen für den Umgang mit neuen Technologien qualifiziert werden.

  • Lösung: Entwicklung von Schulungsprogrammen und langfristige Weiterbildungsmöglichkeiten.