Betriebsfähigkeit durch robuste Digitalisierung sichern
Digitale Betriebsfähigkeit als Gesamtzustand definieren
Digitalisierung stärkt die Betriebsfähigkeit nur dann, wenn digitale Prozesse den realen Gebäudebetrieb verlässlich unterstützen. Ein erreichbares System, eine mobile Anwendung oder ein automatisierter Arbeitsablauf ist deshalb noch kein Nachweis der Betriebsfähigkeit. Entscheidend ist, ob eine betriebliche Aufgabe vom Auslöser bis zum erforderlichen Ergebnis vollständig, sicher und nachvollziehbar bearbeitet werden kann. Bei einer Störungsmeldung bedeutet dies beispielsweise, dass Meldung, Klassifizierung, Priorisierung, Zuweisung, Ausführung, Rückmeldung und Abschluss zusammen funktionieren und die richtigen Personen mit belastbaren Informationen versorgt werden. Für kritische digitale Leistungen sollte ein Mindestbetriebsniveau definiert werden. Dieses beschreibt, welche Funktionen, Daten, Schnittstellen und Kommunikationswege während des Normalbetriebs und bei Störungen mindestens verfügbar sein müssen. Daraus lassen sich die Zustände betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig ableiten. Eine einzelne ausgefallene Komfortfunktion kann den Betrieb kaum beeinflussen, während eine fehlerhafte Schnittstelle zu Prüfpflichten, Zutritt, Gebäudeautomation oder Instandhaltung unmittelbar sicherheits- oder geschäftskritisch werden kann. Betriebsfähigkeit ist deshalb nach Prozesswirkung und Kritikalität zu bewerten, nicht nach Anzahl verfügbarer Anwendungen. Eingangsgrößen sind die betrieblichen Aufgaben, Betreiberpflichten, Nutzeranforderungen, Datenquellen, Systemabhängigkeiten und vereinbarten Leistungsniveaus. Ergebnis ist ein freigegebener digitaler Betriebszustand mit bekannten Abhängigkeiten, Einschränkungen, Ersatzwegen und Verantwortlichkeiten.
